Pflichtfortbildungen für Praxisanleiter

Der Gesetzgeber schreibt für alle Praxisanleiter:innen eine jährliche Pflichtfortbildung im Umfang von 24 Stunden an maximal 4 Tagen vor. Der Nachweiszeitraum umfasst dabei die Zeit vom 15. Juni eines Jahres bis zum 14. Juni des Folgejahres. Abweichend hiervon können Fortbildungen, die innerhalb der ersten zwei Monate des Folgejahres abgeleistet werden, zum Nachweis der Fortbildungsverpflichtung des Vorgängerjahres eingereicht werden. (Nr 3.1.4 aus dem Erlass zur Praxisanleitung nach dem PflBG vom 25.2.2020)

 

Die Termine, Inhalte und das Anmeldeformular entnehmen Sie bitte dem aktuellen Flyer.

Bitte beachten Sie, dass alle Fortbildungen 8-stündig sind und in Präsenz stattfinden.