Anästhesietechnische Assistenz (ATA) / VORAUSSETZUNGEN

Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung

Die Ausbildung darf nur absolvieren, wer

1. Mindestens einen der folgenden Abschlüsse besitzt:

  • den mittleren Schulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Schulabschluss oder
  • eine nach einem Hauptschulabschluss oder einer gleichwertigen Schulbildung erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung
    • in einem Beruf, für den eine reguläre Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren vorgeschrieben ist,
    • in einer landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer, erfüllt
    • in einer bis zum 31. Dezember 2021 begonnenen, erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder in der Altenpflegehilfe von jeweils mindestens einjähriger Dauer

2. Sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Absolvierung der Ausbildung ergibt,

3. In gesundheitlicher Hinsicht zur Absolvierung der Ausbildung nicht ungeeignet ist un

4. Über die Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt, die für die Ausbildung erforderlich sind.